Unterschieden wird hier nur anhand der inneren Einstellung. Wenn du das Angestelltenverhältnis präferierst, ist das bei uns, unüblicherweise, grundsätzlich kein Problem. Es versteht sich von selbst, dass du in beiden Beschäftigungsformen ein Leistungsbestreben haben und gemäß deines Engagements vergütet wirst. Wie viel Urlaub du dir schlussendlich erlauben kannst, ist in der Selbstständigkeit nicht vertraglich geregelt, unterliegt aber genauso dem Leistungsprinzip wie in der Anstellung. Wiederum sind Angestellte in unserem Unternehmen nur dann zur Nachweispflicht verpflichtet, wenn es Förderungsbedarf zur Zielerfüllung gibt.